Behandlungskosten für Osteopathie
Die osteopathischen Leistungen in unserer Praxis werden ganz oder teilweise erstattet von:
- Privaten Krankenkassen
- Der Beihilfe
- Heilpraktikerzusatzversicherungen, die Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen können.
- Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise die Kosten für Osteopathie. In diesem Fall benötigen Sie von einem Arzt ein Privatrezept für Osteopathie mit Ihrer Diagnose. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten, finden Sie unter www.bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie. Ich bin Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo).
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler (ohne Rezept) in meiner Praxis behandelt werden. Über die genaue Vorgehensweise informiere ich Sie gerne.
Für privat und zusatzversicherte Patienten erfolgt die Abrechung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Termine werden im Stundentakt vergeben, die Behandlung dauert 50 bis 55 Minuten.
Physiotherapeutische Leistungen werden übernommen von:
Unsere physiotherapeutischen Leistungen können Sie auf ärztliche Verordnung hin in Anspruch nehmen. Hierfür benötigen Sie ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Sie sind bei allen Privatkassen und Beihilfestellen erstattungsfähig. Vor Beginn Ihrer Behandlung sollten Sie Ihre persönlichen Versicherungsmodalitäten mit Ihrer Krankenkasse klären.